Statuten, Privilegien und Fälschungen

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Nicht Bischof oder Herzog, sondern die Bürger Regensburgs werden 1245 Herrscher der Stadt. Das Katharinenspital erhält in dieser Zeit seine Ordnung durch den Bischof und errichtet mit tatkräftiger Unterstützung aus Rom die aufwendige Spitalkirche. Weniger beschenkt sind offenbar die Brüder von St. Magn. Sie greifen deshalb zum Mittel der Urkundenfälschung um ihre Einkünfte auszubauen...


1228 setzt  Bischof Konrad IV. die Verwaltungsgrundlagen S15 des Spitals fest. Die administrative Leitung übernimmt ein Gremium aus vier Domkanonikern und vier Laien. Die Regensburger Bürger erhalten die Möglichkeit zur Mitbestimmung, der Herzog bleibt aber weiterhin außen vor. Die sog. „Ordinatio Conradina“ ist im Original verschollen, aber der Wortlaut ist in mehreren Abschriften überliefert, darunter auch auf Deutsch.
Zwischen 1228 und 1232 lassen die Brüder von St. Mang zwei Urkunden anfertigen, bei denen es sich offenbar um Fälschungen handelt. Beide geben vor von Bischof Hartwig II. (1155-1164) ausgestellt worden zu sein. Hartwig, den Otto von Freising als episcopus inutilis bezeichnet, musste nach seinem Tod noch für weitere Falsifikate herhalten. Die sich auf 1156 datierende St. Manger Fälschung M02 beschreibt eine Schenkung König Konrads III. die der Bischof bestätigt und dem von sich aus Zehnt-, Tauf- und Begräbnisrechte hinzufügt. Die mit der Datumsangabe 1161 M03 beschrifteten Urkunde hält die angebliche Schenkung der Pfarrei Sallern zur Unterstützung des Neubaus der Kirche St. Mang fest.
Ohne die Unterstützung der Augustinerchorherren von St. Mang wäre die Versetzung des Spitals nicht möglich gewesen. 1236 sucht man deshalb einen Ausgleich S22 mit den neuen Nachbarn. Zu dieser Zeit findet auch der Bau der Spitalkapelle statt, zu dem Papst Gregor IX. um Spenden zur Unterstützung bittet und dafür einen Ablass gewährt S27.
1238 stellt Papst Gregor IX. das Katharinenspital in einem Privileg S29 unter seine Obhut, bestätigt alte Rechte und verleiht neue. Das Spital darf nun, auch in Zeiten des Interdikts, stillen Gottesdienst halten.
Im Gegensatz zu seinem Onkel Philipp unterstützt Friedrich II.  in Regensburg zunächst dem Bischof, der zugleich an seinem Hofe Reichskanzler war, in seinem Vormachtsanspruch gegenüber den Bürgern. Als Friedrich im Zuge seines Konfliktes mit dem Papsttum erneut exkommuniziert wurde, wechselte Bischof Siegfried III. jedoch die Seiten. Daraufhin änderte auch der Kaiser den Kurs und verlieh 1245 den Regensburger Bürgern die als „Fridericanum R8“ bekannten Rechte sich selbst zu verwalten und machte die Stadt zur Freien Reichsstadt.
In dieser Zeit wird auch die Kirche des neuen Katharinenspitals vollendet. Wahrscheinlich durch die Exkommunikation des Kaisers und den päpstlichen Interdikt verzögert, wird die Spitalkapelle 1246 geweiht. Papst Innozenz IV. ruft zu Spenden auf und gewährt zu Kirchweih den Besuchern des Spitals einen Ablass. S40

Literatur

  • Fuchs, Franz: Urkundenfälschungen des Augustinerchorherrenstifts St. Mang in Stadtamhof bei Regensburg, in: Fälschungen im Mittelalter. Internationaler Kongreß der MGH München, 16. – 19. September 1986, Teil III, Diplomatische Fälschungen (I) (MGH Schriften Band 33, III), Hannover 1988, S. 573 – 582.
  • König, Stefan: Die älteren Urkunden des St. Katharinenspitals in Regensburg (1145 – 1251), Regensburg 2003.
  • Schmid, Peter: Die Bürgerschaft auf dem Weg zur Reichsfreiheit, in: Peter Schmid (Hg.): Geschichte der Stadt Regensburg 1, Regensburg 2000, S. 177-190.