Liebe Archivbesucher,
auch wir möchten unseren Beitrag zur derzeitigen Situation leisten -
und bieten eine Benutzung unseres Archivs unter Einhaltung folgender Richtlinien an:
Anforderungen an die Archivbenutzung
Zunächst sind Archivbenutzungen nur möglich für Zwecke universitärer oder schulischer Abschlussarbeiten, für Zwecke wissenschaftlicher
Forschungsprojekte und für unabdingbare rechtliche Zwecke, die eine persönliche Archivbenutzung zwingend erforderlich machen.
Alle anderen Anfragen werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne wie bisher schriftlich bearbeiten.
Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien, die Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen:
Bringen Sie bitte unbedingt persönliche Schutzausrüstung in Form von Alltagsmasken selbst mit. Ohne Mund-Nasen-Schutz kann die Archivbenutzung ebenso wenig gewährt werden wie bei Personen, die
folgende Kriterien erfüllen:
• Kontakt zu COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage (Kontaktpersonen der Kategorien I und II)
• Respiratorische Symptome jeglicher Schwere
• Unspezifische Allgemeinsymptome
Gleichfalls selbst mitzubringen sind ggf. Bleistifte und andere Schreibutensilien, eine Ausgabe durch das Spitalarchiv
unterbleibt.
Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Hygienerichtlinien.
Anmeldung zur Archivbenutzung
Archivbenutzung ist nur möglich nach einer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung mit Terminvereinbarung.
Hierfür nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf dieser Hompage.
Eine Anmeldung muss mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Besuch erfolgen.
Bitte kommen Sie nur, wenn Ihnen eine Terminbestätigung vorliegt. Unterstützen Sie uns bitte bei der Organisation des Lesesaalbetriebs, indem Sie bei der Anmeldung die geplante Dauer Ihres
Besuchs angeben.
Regeln im Archiv
Das Archiv des St. Katharinenspitals gewährleistet seinerseits die einschlägigen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem
• die Beschränkung des Leseraumbesuchs
• die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel vor dem Leseraum
• das Lüften und
• die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern
Bitte achten Sie selbst auf die Einhaltung von Mindestabständen in Begegnungsbereichen wie Fluren und
Treppenhäusern, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Räume sowie der Sanitärbereiche.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Die Anfertigung von Selbstaufnahmen wird aufgrund der besonderen Situation widerruflich erlaubt. Die Veröffentlichung von Aufnahmen aus dem Archiv der St. Katharinenspitalstiftung in analoger
oder digitaler Form bedarf unverändert der schriftlichen Genehmigung und der damit verbundenen Entrichtung von Reprogebühren.
Eine Beratung findet im Lesesaal nicht statt.
Bestellte Archivalien werden Ihnen auf dem Arbeitstisch bereitgelegt. Bitte lassen Sie diese nach Ihrer Benutzung dort liegen mit einem Hinweis, ob eine weitere Nutzung geplant ist.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns sehr.
Lassen Sie uns diese Zeit GEMEINSAM gut meistern!